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Norbert Glante - Kandidat der Brandenburger SPD
für die Wahlen zum Europäischen Parlament
am 13. Juni 2004

 

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Europäische Landwirtschaftspolitik

Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Die Landwirtschaftspolitik der EU entwickelte sich aufgrund der Gegebenheiten infolge des Zweiten Weltkrieges, hauptsächlich wegen der damals herrschenden Lebensmittelknappheit. Man vereinbarte damals gemeinsame Ziele: die Produktivität der Landwirtschaft sollte gesteigert werden, um die Versorgung der Verbraucher mit Nahrungsmitteln zu angemessenen Preisen sicher zu stellen. Gleichzeitig sollten die Märkte stabilisiert und ein gewisser Lebensstandard für die in der Landwirtschaft arbeitende Bevölkerung sicher gestellt werden. Hierzu wurden Maßnahmen entwickelt, die die Produktionssteigerung förderten und belohnten. Diese Subventionsmaßnahmen brachten zunächst den gewünschten Erfolg - die Versorgung der europäischen Verbraucher mit Nahrungsmitteln war gesichert. Die anhaltende Produktivitätssteigerung führte aber schließlich zu den berüchtigten Überschüssen der europäischen Landwirtschaft, weil sich die Subventionspolitik nicht an der Nachfrage orientierte. Folge: Die Agrarausgaben der EU stiegen an und auch die Beziehungen zu den Handelspartnern der EU (vor allem USA, Australien und Neuseeland) wurden getrübt, weil die Subventionen der EU nach deren Auffassung zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Weltmarkt führten. Schließlich zeigte sich, dass die auf maximale Steigerung der Erträge ausgerichtete Produktionsweise zum Teil erhebliche ökologische Schäden zur Folge hatte.

Subventionsmaßnahmen der EU - zwei Pfeiler der GAP
Unterstützende Maßnahmen der EU erfolgen - nach wie vor - auf drei Ebenen:

1. Landwirte erhalten Direktzahlungen für bestimmte Produktarten wie Weizen, Olivenöl, Tabak, Rinder und Kälber.

2. Die EU interveniert, wenn die Agrarproduktionspreise unter ein bestimmtes Niveau fallen und kauft die Überschüsse. Sie lagert diese, bis der Preis über die Interventionsgrenze steigt. Die Überschüsse werden entweder vernichtet, an Märkte außerhalb der EU billig verkauft oder als Nahrungsmittelhilfe für Drittstaaten verwendet. Darüber hinaus wird der Absatz bestimmter landwirtschaftlicher Produkte (z.B. Rindfleisch oder Zucker) außerhalb der EU sicher gestellt, indem die EU an die Exporteure Ausfuhrerstattungen zahlt. So wird der Preisunterschied zwischen dem Gemeinschafts- und dem Weltmarkt ausgeglichen.

3. Die EU hat einen externen Zolltarif, der Agrarprodukte aus Nicht-EU-Ländern mit einer Abgabe belegt und dadurch deren Preise erhöht.

Diese Maßnahmen, die die Marktordnung bzw. Marktpolitik betreffen, stellen den "ersten Pfeiler" der GAP dar. Er macht den Großteil (etwa 90 %) der europäischen Landwirtschaftspolitik aus. Der "zweite Pfeiler" betrifft die ländliche Entwicklungspolitik. Hierunter fallen beispielsweise Strukturmaßnahmen und Umweltbelange.

Reformen
Es wurden mehrere schrittweise Reformmaßnahmen ergriffen. Zuletzt wurden der Agrarpolitik mit den Beschlüssen des EU-Agrarrates vom Juni 2003 neue Impulse gegeben.

  • Konkrete Ziele der GAP sind heute:
    Die GAP muss zu einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft führen, die ohne übermäßige Subventionen in der Lage ist, auf den globalen Märkten zu bestehen.
  • Es muss gesichert sein, dass Landwirte eine angemessene Lebenshaltung und stabile Einkommen haben.
  • Die Produktionsverfahren müssen umweltgerecht sein, dem Tierschutz Rechnung tragen, die Sicherheit der Erzeugnisse gewährleisten und qualitativ hochwertige Produkte liefern, wie sie die Verbraucher wünschen.
  • Die Bedeutung der Land- und der Forstwirtschaft für die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums muss gestärkt werden.
  • Die Politik muss vereinfacht werden und für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verständlicher gemacht werden. Es muss eine klare Trennlinie geben zwischen Entscheidungen, die auf Gemeinschaftsebene getroffen werden und solchen, die in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten fallen.

Dies soll mit folgenden Elementen erreicht werden:

  1. Abkehr von der Förderung der Produktion (Entkopplung der Direktzahlungen ab 01.01.2005)
  2. Bessere Förderung der Entwicklungen in ländlichen Regionen mit Mitteln aus der Kürzung der Direktzahlungen (Modulationen)
  3. Bindung der Direktzahlungen an Standards in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit (Cross Compliance).

Der Kern der jüngsten Reform ist der Einstieg in die so genannte Entkopplung, also der Idee einer neuen produktionsunabhängigen betriebs- oder flächenbezogenen Einheitszahlung. Die Entkopplung gilt für alle produktbezogenen Zahlungen - betroffen sind z.B. Ackerprämien, Schlachtprämien, Mutterkuhprämien, Milchprämien und 50 % der Trockenfutterbeihilfe. Konkret bedeutet das, dass die Direktzahlungen nicht mehr auf die Produktmengen, sondern auf die Anbaufläche oder pro Tier bezogen werden. Die Entkopplung soll bewirken, dass die Entscheidung der Erzeuger, welche Produkte sie künftig produzieren, von den Marktbedingungen abhängt. Effizienz und nicht Massenproduktion soll künftig den Ton angeben. Unter Modulation verbirgt sich eine Kürzung der Direktzahlungen. Die eingesparten Mittel werden für eine verstärkte Förderung von Maßnahmen im Bereich des zweiten Pfeilers der GAP, also zur ländlichen Entwicklungspolitik, eingesetzt. Seit 2003 werden die Direktzahlungen in Deutschland um 2 % gekürzt. Ab 2005 werden die Kürzungen 3 %, in 2006 4 % und jeweils 5 % in 2007 bis 2012 betragen. Die Kürzungen gelten für Direktzahlungen ab 10.000 €. Cross Compliance bedeutet, dass die Auszahlung von Direktzahlungen an die Einhaltung bestimmter Vorgaben aus den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtersicherheit, tierische Gesundheit und Tierschutz gekoppelt ist. Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, können die Zahlungen reduziert oder vollständig gestrichen werden.

Fragen und Antworten

Wie wird die GAP finanziert?
Die Ausgaben für die Landwirtschaft werden vom Gemeinschaftshaushalt der EU finanziert. Hierzu gibt es den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), der aus zwei Abteilungen besteht - der Abteilung Garantie und der Abteilung Ausrichtung. Die Abteilung Garantie finanziert den Großteil der Agrarausgaben: die direkten Einkommensbeihilfen, die Ankäufe durch Interventionsstellen, die Lagerhaltungskosten und die Ausfuhrerstattungen. Sie trägt zur Finanzierung von Agrarumweltmaßnahmen, Aufforstung, Beihilfen zum Vorruhestand und Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete bei. Außerdem finanziert sie Maßnahmen zur ländlichen und strukturellen Entwicklung außer in Regionen mit Entwicklungsrückstand, für die die Abteilung Ausrichtung zuständig ist. Diese finanziert in den Regionen mit Entwicklungsrückstand Maßnahmen zur ländlichen und strukturellen Entwicklung, z.B. Investitionsbeihilfen, Hilfen zur Niederlassung von Junglandwirten oder Zuschüsse für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse finanziert.

Wie wird der ökologische Landbau gefördert?
Ökologischer Landbau bedeutet Pflanzen- und Tierzucht nach umweltverträglichen und artgerechten Methoden ohne Verwendung von künstlichen Düngemitteln, wachstumsfördernden Hormonen oder Antibiotika, chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln und ohne Genmanipulation. Nach den geltenden Regelungen kann die EU Landwirten, die sich zur Umstellung auf den ökologischen Landbau entschließen, mit Beihilfen die Übergangszeit erleichtern, in der sie möglicherweise Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, da die Erträge zurückgehen, aber die Erzeugnisse noch nicht als Erzeugnisse aus dem ökologischen Landbau - zu höheren Preisen - verkauft werden können.

Wie steht es mit der Produktqualität?
Für bestimmte landwirtschaftliche Produkte wurden Gütezeichen entwickelt zum Schutz und zur Aufwertung von besonderen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln. Beispiele: Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) garantiert, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgte. Dieses Gütezeichen trägt z. B. der Allgäuer Emmenthaler. Bei der geschützten geographischen Angabe (g.g.A.) besteht eine Verbindung zum Herkunftsgebiet oder es handelt sich um ein Erzeugnis mit besonderem Renommee. Ausgezeichnet hiermit sind beispielsweise die Thüringer Rostbratwurst, Spreewaldgurken oder Lausitzer Leinöl. Es gibt auch ein Gütezeichen für ökologischen Landbau. Produkte, die dieses Gütezeichen tragen, bestehen u.a. zu mindestens 95 % aus ökologischen Erzeugnissen.

Welche Ziele werden mit der Entwicklung des ländlichen Raums verfolgt?
Die Erhaltung lebendiger ländlicher Gebiete durch die Entwicklung ihrer Wirtschaft und die Nutzung ihrer besonderen Ressourcen sind prioritäre Ziele der Europäischen Union. Ziele sind die Stärkung des Agrar- und Forstsektors als die beiden Stützpfeiler der ländlichen Gebiete, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Gebiete, um Arbeitsplätze und Lebensqualität für die dort lebenden Menschen zu sichern und die Erhaltung der Umwelt, der Landwirtschaft und des ländlichen Erbes in Europa.

Wie hilft die EU den Beitrittsländern, ihren Agrarsektor auf den Beitritt vorzubereiten?
Es sind mehrere Gemeinschaftsinstrumente vorgesehen, um den Beitritt sowohl für die 10 neuen als auch für die derzeitigen 15 Mitgliedstaaten der EU erfolgreich zu gestalten. Eines dieser Instrumente ist das Programm Sapard. Es ist mit einem jährlichen Etat von 520 Mio. € für den Zeitraum 2000 - 2006 ausgestattet und soll den Beitrittskandidaten helfen, das Gemeinschaftsrecht im Bereich der GAP zu übernehmen und Strukturanpassungsprobleme in den landwirtschaftlichen und ländlichen Bereichen zu bewältigen. Konkret sind das z.B. Investitionen in den landwirtschaftlichen Betrieben, Verbesserung der ländlichen Infrastruktur, Aufbau von Erzeugergemeinschaften, Veterinär- und Pflanzenschutz und die Umwelt und Naturräume schonende Produktionsmethoden vorgesehen.

Welchen Einfluss hat das Europäische Parlament?
Das Europäische Parlament hat durch seine Berichte und Entschließungen über die Jahre hinweg zunehmenden Einfluss auf die GAP ausgeübt. Fragen der Landwirtschaft werden vorwiegend im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung behandelt. Aber auch der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik beschäftigt sich mit landwirtschaftspolitischen Fragen. Der wachsende Einfluss des Parlaments war möglich trotz der Tatsache, dass das Parlament im Bereich der Landwirtschaft bisher nur beratende Befugnisse hat. Derzeit liegen die EU-Haushaltsbefugnisse nämlich überwiegend beim Rat. Der Verfassungsentwurf sieht hier aber eine Änderung vor, die der Forderung des Parlamentes nach Mitentscheidungsrechten Rechnung trägt.

Wie ist die Position der SPE?
Nach Auffassung der SPE ist die GAP-Reform notwendig, sie muss aber sozialverträglich durchgeführt werden. Die Förderung der Landwirtschaft darf nicht länger eine Förderung der (Über-) Produktion sein - vielmehr müssen die Landwirte in ihrer Rolle als Landschaftsschützer unterstützt werden. Die Sozialdemokraten unterstützen daher die grundsätzliche Abkopplung der Zahlungen von der Produktion und die Bemühungen um eine verbindliche Modulation, damit die Beträge aus den Direktzahlungen mit Blick auf die Erweiterung in den zweiten Pfeiler für die ländliche Entwicklung eingebracht werden können.

Wir haben dabei folgende Schwerpunkte:

  • Es muss eine Verlagerung hin zur Stutzung der Landwirte in ihrer Rolle als Schützer unserer Landschaften und Lebensräume erfolgen, indem der zweite Pfeiler der GAP gestärkt wird. Denn er gibt den Landwirten die Möglichkeit, einen Teil der EU-Agrarzuschüsse für ländliche Entwicklung zu verwenden.
  • Arbeitsplätze müssen gesichert werden.
  • Das reformierte Landwirtschaftssystem muss transparent sein und einen verantwortungsbewussten Umgang mit öffentlichen Geldern garantieren.
  • Es muss sicher gestellt werden, dass unsere Nahrungsmittelherstellungs- und Sicherheitsstandards auf WTO-Ebene anerkannt werden.
  • Gleichzeitig dürfen unsere Exporte nicht die Landwirtschaftstätigkeit in Entwicklungsländern behindern.

 

 
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