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Norbert Glante - Kandidat der Brandenburger SPD
für die Wahlen zum Europäischen Parlament
am 13. Juni 2004

 

Achtung! Diese Seiten wurden seit der Wahl 2004 nicht mehr überarbeitet!
Sie haben nur historische Bedeutung!

 
 
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Europäische Bildungspolitik

Einleitung
Die Förderung von Bildung und Forschung ist eines der wichtigsten Themen auf der europapolitischen und sozialdemokratischen Agenda. Die Europäische Union soll bis zum Jahr 2010 zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Gesellschaft der Welt werden - dies ist das strategische Ziel, das der Europäische Rat in Lissabon im März 2000 fest gelegt hat (sog. Lissabon-Strategie). Im Zeitalter schnellen Wissenszuwachses, weltumspannender Kommunikation und globaler Märkte ist Bildung eine Ressource, die es zu fördern und zu nutzen gilt. Dabei darf Bildung nicht auf staatliche Grenzen bezogen werden:
nationale Alleingänge und Abgrenzung sind nicht mehr zeitgemäß!

Dies haben alle europäischen Regierungen erkannt. Bildung wird von allen als ein Hauptanliegen definiert. Die praktischen Schwierigkeiten, die durch die beträchtlichen Unterschiede bei den Strukturen der Bildungssysteme entstehen, sollen beseitigt werden. Bildungspolitik ist daher ein wichtiger Bestandteil der Wirtschafts- und Innovationspolitik der EU. Die europäischen Regierungschefs haben sich zum Ziel gesetzt, die allgemeine und berufliche Bildung in Europa bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen und eine engere Zusammenarbeit in der Berufsbildung zu entwickeln. Parallel dazu wurde für die Hochschulbildung der sog. Bologna-Prozess in Gang gesetzt. Hiernach soll - ebenfalls bis 2010 - ein gemeinsamer Europäischer Hochschulraum geschaffen werden.
Die SozialdemokratInnen im Europäischen Parlament setzen sich nachdrücklich für diese Entwicklung und den Erfolg der Strategie ein. Nur wenn wir das im Bildungsbereich ruhende Potenzial optimal entfalten, können die notwendigen Impulse für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt erwartet werden!

Lebenslanges Lernen
Lebenslanges Lernen ist eine Komponente der Lissabonstrategie und bedeutet, in Menschen und ihr Wissen zu investieren, den Erwerb von Basisqualifikationen (ein-schließlich digitaler Kompetenz) zu unterstützen und den Weg für innovative und flexible Formen des Lernens zu ebnen. Lernen ist ein Gesamtkonzept, das vom Vorschulalter bis ins Rentenalter andauert. Dieser rote Faden zieht sich durch die einzelnen Programme auf EU-Ebene und die Maßnahmen in den Mitgliedstaaten (s.u.). Die Kommission hat 2001 in einer Mitteilung konkrete Vorschläge für Maßnahmen in den Mitgliedstaaten verabschiedet. Hierfür stehen ca. 12 Milliarden Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

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Gesetzgebungskompetenz - Politik der offenen Koordinierungsmethode
Die Gesetzgebungskompetenz im Bildungsbereich liegt nicht bei der Gemeinschaft, sondern bei den Mitgliedstaaten. Diese sind für die Inhalte und die Gestaltung ihrer Bildungs- und Berufsbildungssysteme verantwortlich. Trotzdem kann die EU unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips eine Bildungspolitik führen, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt - man spricht hier von einer Politik der offenen Koordinierungsmethode (vgl. Art. 149 und 150 EGV). Genau dies tut sie auch. Ziele sind, eine europäische Dimension im Bildungswesen zu entwickeln, die Mobilität von Lernenden und Lehrenden zu fördern und die europäische Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen zu begünstigen. Der Europäischen Union stehen dafür besondere Mittel zur Verfügung. Zum einen gibt es gemeinschaftliche Aktionsprogramme wie Sokrates (für die allgemeine Bildung) oder Leonardo da Vinci (für die berufliche Bildung), über die Europäisches Parlament und Rat gemeinsam entscheiden. Zum anderen werden Rechtsakte der Gemeinschaft erlassen, die die politische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördern (Empfehlungen, Mitteilungen, Arbeitspapiere oder Pilotprojekte).

Maßnahmen der EU
Der Kompetenzbereich der EU umfasst:

  • Multinationale Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendpartnerschaften
  • Austauschprogramme und Lernangebote im Ausland
  • Innovative Projekte im Bereich Lehren und Lernen
  • Netze für akademisches und berufliches Fachwissen
  • Einen Rahmen für die Klärung bereichsübergreifender Fragen (z.B. neue Technologien in der Bildung und internationale Anerkennung von Qualifikationen)
  • Eine Plattform für Konsens, Vergleiche, Benchmarking und Politikgestaltung

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Dem entsprechend sind die einzelnen Maßnahmen, die als Gesamtkonzept verstanden werden, ausgerichtet:

Bologna-Prozess
Speziell für die europäischen Hochschulsysteme wurde im Rahmen des Bolognaprozesses beschlossen, einen einheitlichen europäischen Hochschulrahmen zu schaffen. Neben den Mitgliedstaaten der EU nehmen noch weitere, insgesamt 40 Staaten an dem Prozess teil. Allen voran steht die Vereinfachung des unübersichtlichen Systems der einzelnen Hochschulqualifikationen. Das künftige System soll größere Flexibilität gewährleisten: die Ausbildung soll vergleichbarer gemacht werden (beispielsweise soll die Studiendauer angeglichen werden), die gegenseitige Anerkennung von im Ausland absolvierten Seminaren soll erleichtert werden und auch die Studienabschlüsse sollen harmonisiert werden (alle 40 teilnehmenden Länder verpflichten sich, bis 2005 neue Bachelor-/Master-Studiengänge als Regelstudiengänge einzuführen) . Die Mobilität von Lehrenden und Lernenden soll weiter gefördert und Studieninhalte sollen international vergleichbar werden. Gleichzeitig werden einheitliche Qualitätssicherungssysteme entwickelt, um ein hohes Niveau gewährleisten zu können und damit die Attraktivität des europäischen Hochschulraums zu fördern.

Programm Leonardo da Vinci
Leonardo da Vinci ist ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm in der Berufsbildung, das 31 Ländern offen steht. Die aktuelle (zweite) Programmphase läuft von 2000 bis 2006. Im Rahmen des Programms werden transnationale Projekte gefördert, bei denen die verschiedenen Akteure der Berufsbildung (Ausbildungseinrichtungen, Berufsschulen, Hochschulen, Unternehmen, Handelskammern etc.) zusammenarbeiten, um Mobi-lität und Innovation zu fördern und die Ausbildungsqualität zu steigern. Die Gemein-schaftsmittel für die erste Programmphase betrugen 793,8 Mio. €. Konkret bedeutet das, dass von Ende 1995 bis Anfang 2001 etwa 125.000 Personen ein Darlehen für einen arbeitsbezogenen Auslandsaufenthalt erhielten. Ferner wurden insgesamt über 3000 Pilotprojekte finanziert. Die Mittel wurden in der zweiten Phase aufgestockt - das Budget beträgt jetzt fast 1,4 Milliarden €.

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Programm Sokrates
Auch das Bildungsprogramm Sokrates befindet sich in der zweiten, bis 2006 andauernden Phase. Es ist nicht auf die Berufs(aus)bildung beschränkt, sondern hat das Ziel, die europäische Dimension der Bildung auf allen Bildungsebenen - von der Vorschule bis zur Universität und Erwachsenenbildung - zu verstärken. Kenntnisse in den europäischen Sprachen sollen verbessert werden, die Zusammenarbeit und Mobilität gefördert und Innovation im Bildungswesen vorangetrieben werden. Außerdem soll Chancengleichheit im Bildungswesen unterstützt werden. In der letzten Projektphase konnten im Rahmen von Sokrates 500.000 Studierende einen Studienaufenthalt an einer anderen europäischen Hochschule absolvieren, 10.000 Schulen haben an europäischen Schulpartnerschaften teilgenommen. Den an der zweiten Phase teilnehmenden Ländern (31) steht ein Budget von 1,850 Mio € zur Verfügung.

Aktionsprogramm Jugend 2000-2006
Das Programm ist insbesondere auf Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren zugeschnitten. Ziele sind unter anderem: Jugendlichen soll der Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen ermöglicht werden, sie sollen an transnationalen Austauschen teilnehmen, auf eine aktive Teilnahme am öffentlichen Leben und auf die verantwortungsvolle Ausübung ihrer Rolle als mündige Bürger vorbereitet werden. Schließlich soll die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit voran getrieben werden. Im Rahmen des Programms gibt es z.B. einen europäischen Freiwilligendienst (ähnlich dem "sozialen Jahr" in Deutschland). Eine weitere Maßnahme ist die Förderung innovativer und kreativer Projekte durch Jugendliche. Der von der Kommission zur Verfügung gestellte Finanzrahmen beträgt 520 Millionen €.

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Europass
Der sog. Europass ist ein Dokument, aus dem die beruflichen Qualifikationen jedes Bürgers hervorgehen sollen. Die Kommission hat diese Initiative Anfang 2004 auf den Weg gebracht, weil es in der Praxis noch immer Probleme bereitet, sich in einem anderen Land zu bewerben. Oft werden den Mobilitätsbestrebungen der BürgeInnen bereits formale Steine in den Weg gelegt, weil an die Bewerbungsdokumente in jedem Mitgliedstaat unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Der Europass soll dies ändern: Wer sich in Zukunft um einen Job bewerben will, soll - egal in welchen Mitgliedstaat - nur noch den Europass vorlegen müssen. Dieser enthält alle einschlägigen Nachweise: vom europäischen Lebenslauf über Sprach- und Mobilitätsnachweise bis hin zu Zertifikaten wie Examina und Diplomen. Die Gliederung wird in allen Mitgliedstaaten identisch sein, der Pass kann bis ins Rentenalter mit weiteren Qualifikationen ergänzt werden. Die Organisation soll über nationale Agenturen erfolgen. Mit der endgültigen Einführung wird 2005 gerechnet. Der Europass kommt unter Beteiligung des Europäischen Parlaments zustande, das die geplanten Inhalte prüfen und ggf. optimieren wird.

Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen
Die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen ist eine wesentliche Voraussetzung für europäische BürgeInnen zur Wahrnehmung ihrer Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Was nützt beispielsweise einem deutschen Arzt die Niederlassungsfreiheit, wenn seine in Deutschland erworbenen Abschlüsse weder in Spanien noch in Schweden anerkannt werden - er also letztlich dort nicht arbeiten kann? Um diese Hindernisse zu beseitigen, hat das Europäische Parlament unter maßgeblicher Beteiligung der SozialdemokratInnen ein Regelwerk aus insgesamt 17 Hauptrichtlinien erlassen, wovon drei allgemeine Regeln und die übrigen sektorielle Regelungen enthalten. Letztere beziehen sich auf verschiedene Berufe, insbesondere im Gesundheitswesen (Ärzte, Krankenpfleger, Tierärzte, Apotheker, Hebammen, Biologen, Psychologen), aber auch auf Rechtsberufe, Architekten, Ingenieure und andere technische oder handwerkliche Berufe.

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