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Gute Nachrichten für Pauschalreisende
Veröffentlicht: 17.03.2014
Die Tourismusbranche ist auch – oder vielleicht sogar gerade – in Zeiten finanzieller Krisen ein wichtiger Wachstumsmotor in Europa. Rund zwei Millionen Unternehmen sind im Reisesektor tätig und machen fast zehn Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts aus. Viele Reiseveranstalter bieten sogenannte Pauschalreisen an. In der zurückliegenden Plenarwoche haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments neue gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, die Reisende vor unangenehmen Überraschungen im Urlaub künftig besser schützen sollen.

Im Wettbewerb um das günstigste Angebot bleibt die Qualität der Reisedienstleistung manches Mal auf der Strecke. So ist es keine Seltenheit, dass man am Urlaubsort einen Mietwagen vorfindet, der nicht dem Modell entspricht, das man gebucht und auf das man sich gefreut hat. Das Zimmer mit Balkon und Blick aufs Meer aus dem Prospekt, das man reserviert hat, kann auch schon mal zum Hinterhof zeigen und die Urlaubsstimmung versauern. Im Fall der Pauschalbuchung ist es aufgrund der Vielfalt an Anbietern der verschiedenen Dienstleistungen dann immer schwer, einen Ansprechpartner zu finden, der zuständig ist und gegebenenfalls auch die Rückerstattung übernimmt.

Die Sozialdemokraten haben sich in den parlamentarischen Beratungen von Beginn an dafür eingesetzt, Veranstalter oder auch Vermittler von Pauschalreisen für die rechtmäßige Erfüllung aller im Pauschalangebot enthaltenen Leistungen verantwortlich zu machen. Im Falle der Insolvenz wird das Unternehmen, das die Reise verkauft hat, dazu verpflichtet, die gezahlten Beträge sofort zurückzuerstatten und gegebenenfalls den Rücktransport der Reisenden sicherzustellen. Die neuen Regelungen bringen auch Rechtssicherheit im Fall von Verspätungen während der Reise und legen entsprechende Haftungs- und Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unternehmen fest.

Die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 1990 war insofern dringend novellierungsbedürftig, da sich die Reisebranche im Zeitalter des Internet grundlegend verändert hat. Die neuen gesetzlichen Regelungen umfassen nun nämlich nicht nur reine Pauschalreisen, sondern auch die sogenannten Bausteinreisen, bei denen ein Kunde online ein individuell zugeschnittenes Paket aus Flug- oder Bahnreise, Hotelübernachtung und beispielsweise Mietwagen bucht. Auch hier wurden Regelungen gefunden, die dem Kunden größere Rechtssicherheit bieten.

In einem nächsten Schritt wird der Ministerrat seine Position zum neuen Pauschalreiserecht abstimmen.

 
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