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Norbert Glante - Kandidat der Brandenburger SPD
für die Wahlen zum Europäischen Parlament
am 13. Juni 2004

 

Achtung! Diese Seiten wurden seit der Wahl 2004 nicht mehr überarbeitet!
Sie haben nur historische Bedeutung!

 
 
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Europäischer Verfassungsentwurf

Einleitung: drei gute Gründe für eine europäische Verfassung
Seit mehr als einem halben Jahrhundert leben die Länder der Europäischen Union in Frieden. Sie haben dieselben Ziele: Demokratie, Stabilität, Wachstum und Frieden. Das Zusammenwachsen dieser weltweit einmaligen politischen Union erfolgte Schritt für Schritt - genauso wurden die Vertragswerke der Union nach und nach erweitert. Derzeit halten mehr als 800 einzelne Vertragsartikel die Europäische Union zusammen - was eine gewisse Unübersichtlichkeit zur Folge hat. Einer der Gründe für eine erste Verfassung der Europäischen Union ist daher, mehr Transparenz zu schaffen. Aber es gibt noch einen weiteren triftigen Grund: Die Europäische Union steht mit der Erweiterung um weitere 10 mittel- und osteuropäische Staaten vor einer ihrer größten Herausforderungen. Mit der Erweiterung soll eine Vertiefung der Integration einher gehen. Das Europa der traditionellen Verträge ist dieser Aufgabe aber nicht mehr gewachsen. Es ist also erforderlich, dieses historische Ereignis auf ein solides Fundament zu stellen. Ein weiteres Argument für eine Verfassung ist schließlich, dass es einen rechtlichen Rahmen geben muss, damit Europa seiner Verantwortung in der Weltpolitik gerecht werden kann. Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben gezeigt, dass die EU insbesondere in Krisenzeiten schnell, effizient und vor allem geschlossener agieren und reagieren können muss. Für diese Ziele haben sich die SozialdemokratInnen im Europäischen Parlament stark gemacht und den Plenardebatten und den Arbeitsgruppen des Konvents wichtige Impulse gegeben.
Es ist keine leichte Aufgabe, die Interessen aller Beteiligten unter einen Hut zu bekommen - das hat spätestens das Scheitern des Regierungsgipfels in Brüssel im Dezember 2003 gezeigt, womit der ursprüngliche Plan, die Verfassung nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2004 in den einzelnen Mitgliedstaaten zu ratifizieren, ins Stocken geraten ist. Aber das bedeutet nicht, dass keine Lösung gefunden werden kann. Die SozialdemokratInnen haben sich bisher und werden sich auch in Zukunft vehement für den vom EU-Konvent ausgearbeiteten Entwurf einer europäischen Verfassung einsetzen. Er bringt die notwendige Transparenz und Effizienz europäischer Entscheidungen und sichert die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union. Europa braucht eine Verfassung!

Fragen und Antworten

Die Vertragsgrundlagen der Europäischen Union sind sowieso schon so unübersichtlich. Warum braucht Europa nach Maastricht, Amsterdam und Nizza (noch) eine Verfassung?
Gerade wegen der mangelnden Transparenz ist eine Verfassung erforderlich. Die EU hat sich immer mehr von den BürgerInnen entfernt - 63% der deutschen Wahlberechtigten geben an, dass die EU für sie undurchschaubar ist! Das kann angesichts der Bedeutung, die die europäische Politik auf die BürgerInnen hat, nicht so bleiben. Deshalb haben sich die SozialdemokratInnen bei den Arbeiten am Verfassungsentwurf dafür eingesetzt, dass die europäischen Entscheidungsprozesse transparenter, demokratischer und effizienter werden. Die Europäische Union muss einfacher und verständlicher werden. Die vielen europäischen Regelwerke müssen durch eine Verfassung ersetzt werden, damit die BürgerInnen besser erkennen können, wer, wann, was und mit welcher Berechtigung in der Union entscheidet.

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Was ist der Konvent und wie kam es zu seiner Einsetzung?
Normalerweise wird immer eine Regierungskonferenz einberufen, wenn das europäische Vertragswerk grundlegend geändert werden soll. Die letzte Regierungskonferenz endete 2000 mit dem Europäischen Rat in Nizza, wo sich die Staats- und Regierungschefs trotz intensiver Versuche nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen konnten. Allen war damals klar, dass dies keine stabile Basis für die Erweiterung sein könnte - die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union war damit nicht gesichert - es herrschten Zweifel, ob die Union politisch führbar bliebe. Es sollte also eine neue Verfassung für Europa her. Um sich nicht in jahrelangen Diskussionen festzubeißen, riefen die Staats- und Regierungschefs den Europäischen Konvent ins Leben. Seine Aufgabe war es, einen Verfassungsentwurf zu erarbeiten. Gleichzeitig konnte so dem immer wieder aufkommenden Vorwurf, die Verhandlungen fänden "hinter verschlossenen Türen" statt, entgegen gewirkt werden.
Dem Konvent gehörten je drei Vertreter pro Mitgliedstaat (einen Vertreter stellte die Regierung, zwei Vertreter entsandten die nationalen Parlamente), 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und zwei Mitglieder der Europäischen Kommission an. Auch die Vertreter der Beitrittskandidaten nahmen - allerdings ohne Stimmrecht - an den Verhandlungen teil. Geleitet wurde der Konvent von dem früheren Staatspräsidenten Valéry Giscard d´Estaing. Der Konvent begann seine Arbeit am 28. Februar 2002 und legte den Staats- und Regierungschefs den fertigen Entwurf am 20. Juli 2003 vor.

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Was sind die wesentlichen Punkte des Verfassungsentwurfs?

  • Mehr Übersichtlichkeit durch Zusammenführung der vertraglichen Grundlagen der Union in einem Dokument
  • Rechtlich verbindlicher Grundrechtekatalog
  • 15 Kommissare mit Stimmrecht
  • Hauptamtlicher Europäischer Außenminister
  • Einführung des Prinzips der doppelten Mehrheit im Ministerrat
  • Das Europaparlament erhält mehr Kompetenzen
  • Hauptamtlicher Präsident des Europäischen Rates
  • Statt Vetorecht mehr Politikbereiche, in denen mit Mehrheit entscheiden wird
  • Klarere Zuständigkeitsverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten
  • Wahl des EU-Kommissionspräsidenten durch das Europaparlament und damit Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die Besetzung über die Europawahl
  • Einführung des Europäischen Bürgerbegehrens

Welche Rolle kommt dem Europäischen Parlament nach dem Verfassungsentwurf zu?
Das Europäische Parlament wird gestärkt. Es wird gleichwertiger Gesetzgeber neben dem Ministerrat (bisher war das noch nicht in allen Fällen so). Folglich bestimmen die BürgerInnen bei der Europawahl künftig die Gesetzgebungsmehrheit im Europäischen Parlament. Außerdem wählt das Europäische Parlament auf Vorschlag des Ministerrates den Präsidenten der EU-Kommission, der die Leitlinien der Kommissionspolitik bestimmt. Das Ergebnis der Europawahl entscheidet also auch über die Besetzung der wichtigsten Führungspositionen in Brüssel!

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Welche Punkte des Verfassungsentwurfes sind umstritten?
Es gibt zwischen den Mitgliedsstaaten bzw. den Beitrittsstaaten zahlreiche mehr oder minder umstrittene Punkte. Folgende Punkte, die auch zum Scheitern der Regierungskonferenz im Dezember 2003 führten, sind hervorzuheben: Das Hauptproblem ist das sog. "Prinzip der doppelten Mehrheit". Danach soll die notwendige Stimmenmehrheit für Entscheidungen dann gegeben sein, wenn mindestens 50 Prozent der Mitgliedstaaten und 60 Prozent der Bevölkerung repräsentiert sind. Hiergegen wehren sich Spanien und Polen vehement. Sie wollen, dass die Stimmverteilung entsprechend dem Vertrag von Nizza erfolgt. Danach haben Polen und Spanien jeweils fast so viele Stimmen wie Deutschland, obwohl ihre Einwohnerzahl nur halb so groß ist. Ein weiteres Problem ist die Größe der Kommission. Nach dem Verfassungsentwurf soll die Kommission künftig aus 15 Kommissaren bestehen (derzeit gibt es 19), um Effektivität und Transparenz gewährleisten zu können. Die kleineren Mitgliedstaaten wollen hingegen einen EU-Kommissar für jedes Land, damit jedes Land ähnlich repräsentiert ist. Schließlich besteht Streit bezüglich der Frage, ob ein expliziter Gottesbezug in die Präambel der Verfassung aufgenommen werden soll oder nicht. Insbesondere Frankreich steht dem ablehnend gegenüber, während Polen darauf besteht.

Wie geht es weiter?
Die irische Ratspräsidentschaft soll im Laufe des Frühjahrs 2004 Vorschläge für das weitere Vorgehen machen. Für die Entscheidungsfindung im Ministerrat gilt bis auf weiteres die Regelung des Vertrages von Nizza.
Die SozialdemokratInnen sind der Meinung, dass Europa eine Verfassung braucht. Dafür haben sich sowohl die SozialdemokratInnen im Europäischen Parlament als auch die Bundesregierung stark gemacht. Ohne die im Konventsentwurf vorgeschlagenen notwendigen Reformen der europäischen Institutionen droht der EU eine Lähmung zu Lasten der BürgerInnen. Die europäische Erfolgsgeschichte darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Hierfür werden sich die SozialdemokratInnen auch weiterhin einsetzen.

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Was sind die Schwerpunkte der SozialdemokratInnen?
Den SozialdemokratInnen kommt es insbesondere auf die Verwirklichung des Europäischen Gesellschaftsmodells an: ein Europa der nachhaltigen Entwicklung, der Vollbeschäftigung, der Innovation und des sozialen Zusammenhalts. Wir sehen Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die Union muss bürgernäher, transparenter, effizienter und demokratischer werden. Hierzu gehört, dass die Charta der Grundrechte in die Verfassung integriert wird, um der Würde des Menschen und seinen staatsbürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Rechten Ausdruck zu verleihen. Schließlich soll nach dem Willen der SozialdemokratInnen Europas Stimme entsprechend seiner Bedeutung im weltpolitischen Gefüge Geltung verschafft werden.

Welche Vorteile werde ich konkret haben?
Es gibt viele Vorteile:
Zunächst wird die Charta der Grundrechte Bestandteil der Europäischen Verfassung. Sie wird damit verbindliches und einklagbares europäisches Recht - für jede und jeden Europäer. Weiterhin soll es ein europaweites Bürgerbegehren geben - eine Millionen BürgerInnen können mit einem solchen Begehren die Europäische Kommission auffordern aktiv zu werden und Vorschläge zur Lösung eines Problems zu machen. Europa wird damit konkret, weil die BürgerInnen selbst die Initiative ergreifen können. Außerdem wird Europa transparenter. Denn mit der Vereinfachung lässt sich besser nachvollziehen, wie Europa funktioniert. Gleichzeitig fällt die Identifikation mit Europa leichter. Die Bezeichnung "die da in Europa" wird zum "wir in Europa" werden. Ein weiteres Beispiel ist, dass die Wählerstimme bei der Europawahl an Gewicht gewinnt. Denn die gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind nach dem Verfassungsentwurf neben dem Ministerrat gleichberechtigter Gesetzgeber, was bisher nicht nur überwiegend, aber nicht in allen Bereichen die Regel war. Außerdem wählen die von den WählerInnen gewählten Abgeordneten den Präsident der Kommission (auf Vorschlag des Rates), der die Richtlinien der Kommissionspolitik bestimmen wird. Schließlich bekommt die EU eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann künftig geschlossener nach außen auftreten. Bei den Entscheidungen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wird das Einstimmigkeitsprinzip gelten. Diese Regelungen tragen zum weltpolitischen Gleichgewicht bei, was allen BürgerInnen Europas zugute kommt.

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