SEPA kommt – mit Übergangsfristen Veröffentlicht: 01.02.2014 Seit dem 1. Februar 2014 ist die neue SEPA-Regelung in Kraft getreten, durch die der bargeldlose Euro-Zahlungsverkehr vereinheitlicht und grenzüberschreitend einfacher, schneller und kostengünstiger erfolgen soll. Bis zum 1. August 2014 gilt allerdings eine Übergangsregelung, nach der Zahlungen noch möglich sind, die nicht im SEPA-Format getätigt werden. Im "Single Euro Payment Area" (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum), zu dem die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz gehören, werden Bankgeschäfte fortan mit der internationalen Banknummer IBAN abgewickelt. Diese setzt sich aus einem Länderkürzel (DE für Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer und der bisherigen Bankleitzahl sowie Kontonummer zusammen.
Da die Umstellung auf das neue Überweisungssystem jedoch insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Vereinen noch nicht ausreichend vorbereitet wurde, hat sich die EU-Kommission für eine Übergangsfrist der neuen Regelung ausgesprochen. So sollen eventuelle Risiken von Zahlungsunterbrechungen während der Umstellungsphase weitestgehend ausgeschlossen werden. Unternehmen und Vereine können demnach innerhalb eines Übergangszeitraums von sechs Monaten Zahlungen, die noch nicht im SEPA-Format erfolgen, zunächst weiterhin tätigen. Die offizielle Frist zur SEPA-Umstellung wird durch diese Regelung allerdings nicht geändert.
Privatkunden haben die Möglichkeit, noch bis zum 1. Februar 2016 Überweisungen mit der herkömmlichen Kontonummer und Bankleitzahl durchzuführen. Auch das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) darf aufgrund einer Sonderregelung bis zum 1. Februar 2016 weiter angewendet werden. Unter "Weitere Infos hier" finden Sie ein kurzes Video des Bundesfinanzministeriums, welches das Wichtigste zu SEPA zusammenfasst.
|